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   BFH, 16.07.1957 - I 331/56 U   

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https://dejure.org/1957,494
BFH, 16.07.1957 - I 331/56 U (https://dejure.org/1957,494)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1957 - I 331/56 U (https://dejure.org/1957,494)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1957 - I 331/56 U (https://dejure.org/1957,494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzleistungen des Eigentümers an den abziehenden Pächter für Bodenbestellungskosten - Abgrenzung zwischen Aufwendungen für Grund und Boden und abzugsfähigen Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 231
  • NJW 1957, 1816 (Ls.)
  • DB 1957, 1115
  • BStBl III 1957, 323
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 28.01.1965 - IV 341/64 U

    Steuerliche Einordnung von Zahlungen für das Feldinventar

    Inzwischen habe der Bundesfinanzhof im Urteil I 331/56 U vom 16. Juli 1957 (BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231) die Ersatzleistungen des Verpächters für Bestellungskosten an den abziehenden Pächter für abzugsfähige Betriebsausgaben erklärt.

    Bereits im Urteil I 331/56 U hatte der Bundesfinanzhof dem Verpächter eines landwirtschaftlichen Betriebes gestattet, die Entschädigung, die er dem abziehenden Pächter für den Mehraufwand für Saatgut und Bodenbearbeitung zahlte, als Betriebsausgabe zu behandeln; denn wirtschaftlich gleicher Aufwand sei auch steuerlich gleich zu behandeln.

  • BFH, 07.11.1963 - IV 153/63 S

    Ersatzleistungen des Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes an den

    Der Bundesfinanzhof entschied im Urteil I 331/56 U vom 16. Juli 1957 (BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231), das sich mit der Ersatzleistung für Bodenbestellungskosten bei der Übernahme des verpachteten Betriebes durch den Verpächter vom Pächter befaßte, daß wirtschaftlich gleicher Aufwand auch steuerlich gleichbehandelt werden muß und deshalb der ersetzte Aufwand beim Verpächter abzugsfähige Betriebsausgabe und beim bisherigen Pächter steuerpflichtige Betriebseinnahme darstellt.

    Es handelt sich daher wie auch in dem im Urteil I 331/56 U entschiedenen Fall um den Ausgleich von Forderungen und Gegenforderungen, die nicht den Ansatz des Wertes von Grund und Boden (§ 4 Abs. 1 letzter Satz EStG) betreffen, sondern die in dem Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter begründet sind.

  • BFH, 14.03.1961 - I 17/60 S

    Abgrenzung des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG verwandten Begriffs des "Grund und

    Der Bundesfinanzhof habe darum auch die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs aufgegeben, daß Ersatzleistungen des Eigentümers für Bodenbestellungskosten an den abziehenden Pächter Aufwendungen auf den Grund und Boden seien (Urteil des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231).
  • BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und

    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Behandlung der Ersatzleistungen für Bodenbestellungskosten und stehende Ernte bei Übernahme eines verpachteten Betriebes durch den Verpächter (Eigentümer) entwickelte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231; IV 153/63 S vom 7. November 1963, BStBl 1964 III S. 62, Slg. Bd. 78 S. 159), sind entsprechend in Fällen der Veräußerung des Betriebes anzuwenden.
  • BFH, 29.07.1976 - IV R 172/72

    Buchführender Landwirt - Forstwirt - Entschädigung - Feldbestellungskosten -

    Nachdem aber diese Auffassung durch die Rechtsprechung des BFH aufgegeben wurde (vgl. das BFH-Urteil vom 16. Juli 1957 I 331/56 U, BFHE 65, 231, BStBl III 1957, 323), kann dasselbe oder ein ähnliches Ergebnis beim Verpächter als dem abziehenden Landwirt nicht durch die Bildung einer Rückstellung für die von ihm bei Pachtbeendigung seinerseits zu leistende Entschädigung erreicht werden.
  • BFH, 30.03.1966 - IV 56/63
    Der genannte Erlaß geht davon aus, daß nach der neueren Rechtsprechung des BFH ein abziehender Landwirt die Entschädigungen, die er von dem Nachfolger für Feldinventar und stehende Ernte erhält, als Betriebseinnahme zu versteuern hat (vgl. BFH-Urteile I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231; IV 153/63 S vom 7. November 1963, BStBl 1964 III S. 62, Slg. Bd. 78 S. 159).
  • BFH, 11.03.1965 - IV 60/61 U

    Überlassung eines Hofes zur Bewirtschaftung ohne Aufgabe des Eigentums an den

    Nehme man dennoch ein Pachtverhältnis an, so stelle die Übergabe der Barmittel einen echten Wertausgleich für die bei Rückübertragung mit zu überlassende Ernte und eine Leistung des Bf. für die Gegenleistung des Übernehmers dar, die Bewirtschaftung am 1. Januar 1953 zu übernehmen und an einem 30. Juni aufzugeben (Urteil des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231).
  • BFH, 20.05.1965 - IV 43/65 U

    Bodenbestellungskosten als Aufwendungen auf den Grund und Boden im Sinne von

    Nur auf diesen Fall sei aber das Urteil des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957 (BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231) anwendbar, nach dem Ersatzleistungen des Eigentümers an den abziehenden Pächter für Bodenbestellungskosten keine Aufwendungen für den Grund und Boden seien.
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